Unsere AGBs für Terminstornierungen
§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko. Kommt der Dienstberechtigte mit der
Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten
Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Können Sie den Termin nicht wahrnehmen, haben Sie Verständnis, dass ein Termin mindestens 48
Stunden vor Beginn telefonisch unter 05331 – 965 999 0 oder per Email abgesagt werden muss.
Unter 48 Stunden berechnen wir 50 Euro pro Arbeitsstunde .
Unter 24 Stunden berechnen wir 75 Euro pro Arbeitsstunde.